Spiel- und Trainingsbetrieb unter Pandemiebedingungen

Alle gültigen Verordnungen und Vorgaben zum Infektionsschutz, die von örtlich zuständigen Behörden erlassen wurden (teilweise gesondert für den Sport), sind diesem Hygienekonzept übergeordnet und daher selbstverständlich vorrangig umzusetzen und einzuhalten. Bei kurzfristigen Änderungen solcher übergeordneten Regelungen, die im Folgenden noch nicht berücksichtigt werden konnten, müssen sich alle Beteiligten an diese aktuellen behördlichen Verordnungen und Vorgaben halten. Das gilt insbesondere, wenn diese restriktiver oder weitreichender als die Maßnahmen in diesem Hygienekonzept sind.

Situationen, die womöglich nicht eindeutig von den bestehenden Regeln abgedeckt werden, müssen „mit gesundem Menschenverstand“ und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen gelöst werden:

Der Schutz der Gesundheit steht über allem anderen.

 

Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb

Abgeleitet aus dem Hygienekonzept sind für die Trainingsdurchführung Verhaltensregeln erstellt worden, die alle Beteiligten ausgehändigt bekommen:

 

Hygienebeauftragter

Name Janis Kruse
Emailadresse covid19@htv-rugby.de